Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Firma ZG Zerspanung GmbH  (Ausgabe 1/2019)
Unsere Lieferungen – darunter werden auch Leistungen, Vorschläge, Beratungen und Nebenleistungen verstanden – erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
Anderslautenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht noch einmal widersprechen.
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht in den Verträgen selbst etwas anderes vereinbart ist.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind unseren AGB‘s gegenüber unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Eine schriftliche Ausgabe der aktuellen AGB kann bei der ZG Zerspanung GmbH bezogen werden.
Im Sinne unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen sind:
1. Verbraucher natürliche Personen, die mit uns in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2. Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Kunden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
II. Auftragserteilung
Gehören zu unserem Angebot Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen und Gewichts- und Maßangaben, so sind diese nur dann für die Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware maßgebend, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, sofern der Vertrag selbst nichts anderes bestimmt.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht durch uns zu vertreten ist.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige bereits erstattete Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar, kann aber mit dieser verbunden werden.

III. Vertraulichkeit
Der Kunde wie auch wir sind verpflichtet, alle Unterlagen wie z. B. auch Muster, Modelle, Software und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke zu verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Partner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnis und endet 36 Monate nach Ende der Vereinbarung. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Partner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Partner ohne Verwertung geheimzuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Partners entwickelt werden.
IV. Zeichnungen und Beschreibungen
Von uns unserem Kunden zur Verfügung gestellte Zeichnungen, technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung bleiben unser Eigentum und sind – sofern nichts anderes bestimmt ist – mit Beendigung der Vertragsbeziehung an uns zurückzugeben.

V. Muster und Fertigungsmittel
Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen, etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von uns gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen.
Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel tragen wir.
Beendet der Kunde während der Anfertigungszeit der Fertigungsmittel die Zusammenarbeit und nimmt diese trotz schriftlicher Aufforderung durch uns nicht unverzüglich wieder auf, so sind wir berechtigt, ihm alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten in Rechnung zu stellen.
Wir verwahren die Fertigungsmittel unentgeltlich für die Dauer von drei Jahren nach der letzten Lieferung.
Nach Ablauf der Frist sind wir zu keiner Bereithaltung mehr verpflichtet.
Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Kunde sie bezahlt hat, in unserem Besitz. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Herausgabe der Fertigungsmittel zu verlangen, wenn wir wiederholt minderwertige Qualität geliefert haben oder aus sonstigen Gründen lieferunfähig sind oder zahlungsunfähig geworden sind.
Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf, für Zulieferungen an Dritte verwendet werden. Nach Ablauf der Verwahrungsfrist können wir frei über die Fertigungsmittel verfügen.
VI. Angebote
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
VII. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk und schließen Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein.
Soweit Preise nicht oder nur mit dem Vorbehalt derzeitiger Listenpreise genannt sind, werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.
Die ZG Zerspanung GmbH behält sich vor, bis zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Preisänderungen in Legierungsmetallen sowie sonstige Änderungen der heute geltenden Kostenfaktoren auf denen die Preise aufbauen, entsprechend zu berücksichtigen. Für die Berechnung ist die ZG Zerspanung GmbH festgestellte Stückzahl oder das festgestellte Gewicht maßgebend.
Eine nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge berechtigt uns zu einer angemessenen Erhöhung der Stückpreise.
VIII. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden dem Auftraggeber Verzugszinsen mit 8% über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt, wobei wir uns vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Die Berechnung der Verzugszinsen gilt ab dem Tag der Rechnungsstellung (Entstehen der Forderung).
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen werden – auch bei Zahlungsfrist – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Das Recht zur Aufrechnung besteht nur, wenn Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt sind.
Ansprüche gegen uns stehen dem Kunden nur unmittelbar zu und sind nicht abtretbar .
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, sofern der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründetet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und wir sind berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Besteller in Rechnung zu stellen und einzufordern.


IX. Lieferung

Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware / Dienstleistung unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf
Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten.
Innerhalb einer Toleranz von 10 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, Arten- und Sorteneinteilung mindestens 1 Monat vor dem Liefertermin mitzuteilen. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingeteilt, sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe des Kunden überschritten, so ist ZG Zerspanung GmbH zur Lieferung des Überschusses zu den bei dem Abruf oder der Lieferung gültigen Preisen berechtigt.
X. Versand und Gefahrübergang
Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern. Zu letzterem sind wir auch berechtigt, wenn der von uns übernommene Versand ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann.
Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Wahl der Transportmittel und des Transportweges nach unserem Ermessen.
Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung der Sache, an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
XI. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer berechtigt, die Forderung gegen den Dritten einzuziehen. Wir behalten uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach den Bestimmungen von Ziff. XI von dem Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
XII. Gewährleistung
Der Kunde verpflichtet sich, unverzüglich nach Eingang die Waren zu prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen.
Offensichtliche Mängel muss der Unternehmer innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wir leisten Gewähr für einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Ware nach Maßgabe der vereinbarten technischen Liefervorschriften.
Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig gemäß den vorstehenden Bestimmungen angezeigt hat. Garantien erhält der Kunde durch uns – sofern nichts anderes vereinbart ist – nicht.
Ist der Kunde Unternehmer, so leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Rechnungssumme (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Der Kunde verpflichtet sich, uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel vor Ort zu überprüfen.
XIII. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der ZG Zerspanung GmbH richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht die ZG Zerspanung GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware übernommen hat und diese Garantie gerade bezweckt, den Kunden gegen die geltend gemachten Schäden abzusichern.
XIV. Schutzrechte
Die ZG Zerspanung GmbH haftet nicht, wenn wir die Ware nach Zeichnungen, Mustern, Modellen oder sonstigen Angaben des Kunden hergestellt haben und wir nicht wussten oder wissen mussten, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
XV. Partnerschafts-Klausel
Bei allen Ersatzzahlungen, insbesondere bei der Höhe des Schadenersatzes, sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, sowie der Wert der Ware angemessen zu berücksichtigen.
XVI. Datenschutz
Die ZG Zerspanung GmbH  verpflichtet hinsichtlich aller persönlicher Daten, die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz- und Wettbewerbsrechts einzuhalten.

XVII. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der übrigen Vertragsbestimmungen
Die ZG Zerspanung GmbH behält sich das Recht vor, die AGB und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.
XVIII . Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist unser Geschäftssitz.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.